1. Aufwendungsersatz
Falls ein Vertrag nicht zu Stande kommt, sind wir berechtigt, gem. § 652 Abs. 2 BGB Ersatz unserer notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Im Wege des Aufwendungsersatzes sind die Kosten für Inserate, Prospekte, Telefonate, Porto, Reise- und PKW-Kosten.
2. Provision für Ersatzgeschäft
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (Mietvertrag statt Kaufvertrag) erreicht wird. Kommt ein Vertrag über ein anderes dem Verkäufer / Vermieter gehörendes Objekt zu Stande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung der Abschluss des Vertrages zu Stande gekommen ist.
3. Doppeltätigkeit
Uns ist gestattet, gem. § 654 BGB für beide Parteien provisionspflichtig tätig zu werden. Beide Vertragsparteien erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. Wir verpflichten uns gegenüber beiden Parteien zu größt möglicher Neutralität.
4. Anzeigepflicht
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das angebotene Objekt abschließt.
5. Weitergabe des Angebotes
Unser Angebot ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung und unter ausdrücklichem Hinweis auf die damit verbundene Provisionsverpflichtung gestattet. Der Bruch der Vertraulichkeit unseres Angebotes verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Verkäufer- und Käuferprovision bei Zustandekommen eines Kaufvertrages mit dem Grundstücks-/Objekteigentümer.
6. Angabenvorbehalt
Wir erklären, dass die umseitig gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Eigentümers bzw. des Vermieters beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Eigentümers bzw. des Vermieters keine Haftung übernehmen.
7. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
8. Alleinauftrag
a) Der Alleinauftrag muss schriftlich geschlossen sein (§§ 18 und 34 GWB)
b) Die Beauftragung eines weiteren Maklers ist nicht zulässig, somit untersagt.
9. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, sodass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist 37445 Walkenried. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Göttingen Gerichtsstand.